Die Sitzungen des Pfarrgemeinderats (PGR) sind laut Satzung grundsätzlich öffentlich, außer es werden Personalangelegenheiten beraten oder der PGR beschließt eine nicht-öffentliche Sitzung.

Dies bedeutet, dass nicht-gewählte Personen aus der Pfarreiengemeinschaft an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen können. Daher werden die Termine ab sofort auf der Website veröffentlicht.

Der gemeinsame Pfarrgemeinderat – Gewählt am 1. März 2026

Der gemeinsame Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft Oberhausen-Bärenkeller setzt sich in der Legislatur von 2026-2030 wie folgt zusammen:

Das Pfarreigebiet St. Joseph vertreten im PGR:

  • Ferreira da Silva, Silvia
  • Kapfer, Ulrich
  • Kubin, Christian
  • Tabian, Barbara

Das Pfarreigebiet St. Konrad vertreten im PGR:

  • Dr. Bauer, Markus
  • Brosch, Volker
  • Keckeisen, Birgit
  • Piossek, Johann
  • Zenkert, Rudolf
  • Zillner, Martin

Das Pfarreigebiet St. Martin vertreten im PGR:

  • Ehm, Andrea
  • Felten, Peter
  • Haselböck, Angelika
  • Rölz, Silvia

Das Pfarreigebiet St. Peter und Paul vertreten im PGR:

  • Buchart, Marion
  • Herzgsell, Martin
  • Kaiser, Susanne
  • Kraus, Alexandra

Pfarrgemeinderat St. Konrad – bis März 2026

Im folgenden Dokument finden sie den Tätigkeitsbericht des Pfarrgemeinderates St. Konrad von der aktuellen Legislaturperiode. Dieser wurde im Rahmen der Pfarrversammlung am 14. Dezember 2025 vorgestellt.

In unseren vier Pfarreien, St. Joseph, St. Konrad, St. Martin und St. Peter und Paul wurde über einen langen Zeitraum intensiv beraten, wie wir uns für die kommenden Jahre gut aufstellen können. Mit großer Mehrheit haben sich die bestehenden Gremien dafür ausgesprochen, künftig einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat zu wählen.

Der Generalvikar hat dieses Modell genehmigt.

Warum ein gemeinsamer PGR?

  • Mehr Zusammenarbeit – mehr Möglichkeiten
    • Ein gemeinsamer PGR bündelt Ideen und Kräfte. Jede Pfarrei profitiert von den Stärken der anderen. Ressourcen werden sinnvoller eingesetzt.
       
  • Verlässliche Gremienarbeit
    • Auch wenn vor Ort weniger Engagierte verfügbar sind: Ein gemeinsamer PGR stellt sicher, dass wichtige Aufgaben verantwortungsvoll erfüllt werden können.
       
  • Jede Pfarrei bleibt eigenständig und hörbar
    • Immer wieder äußern Menschen die Sorge, dass die eigene Stimme weniger zählt oder die Pfarrei an Bedeutung verliert.
    • Rechtliche Struktur und Identität jeder Pfarrei bleiben bestehen. Jede Pfarrei hat fest zugeordnete Vertreterinnen und Vertreter mit Stimmrecht. Die Anzahl orientiert sich an der Zahl der KatholikInnen auf Pfarreigebiet.
  • Mehr Transparenz und klare Kommunikation
    • Abstimmungen und Abläufe werden einfacher und effektiver. Doppelungen entfallen.
       

Vertrauen schaffen – Sorgen ernst nehmen


Ein gemeinsamer PGR stärkt – er nimmt nichts weg
Alle Pfarreien sind vertreten. Entscheidungen entstehen im Miteinander.
 
Jede Stimme zählt weiterhin
Die gewählten Vertretungen der jeweiligen Pfarreien bringen deren Anliegen verbindlich ein. Natürlich hat ein gemeinsamer PGR eine Satzung. Die Flexibilität, auf die Bedürfnisse der einzelnen Pfarreien zu reagieren, ist gewährleistet. (Z.B. können Orts– und andere Ausschüsse gebildet werden).
 
Unsere Vielfalt bleibt erhalten
Bräuche, Feste und Gottesdienste in den einzelnen Pfarreien finden weiterhin statt. Der PGR unterstützt vor Ort.

Gemeinsam stärker – für eine lebendige Zukunft

  • Wir stehen gemeinsam vor großen Herausforderungen. Ein gemeinsamer PGR ist Zeichen für das gemeinsame Unterwegssein als Christen und Christinnen und ein Schritt in eine tragfähige Zukunft.
  • Kommen Sie mit uns ins Gespräch.
  • Bringen Sie Ihre Fragen ein.

Gestalten Sie die Zukunft unserer Pfarreiengemeinschaft mit.